Aufsicht und Kontrolle
Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Hundehaltende müssen ihren Hund in jeder Situation wirksam unter Kontrolle halten.
Schutz von Landschaft und Umwelt
Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen. Uneinsichtige können mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
Leine und Maulkorb
Hunde müssen an die Leine: auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie auf Weiden mit Nutztieren, im Naturschutzgebiet oder an von Gemeinden bezeichneten Orten. Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn es angeordnet worden ist oder sie bissig sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie dieser Broschüre.
